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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Angebote


Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend mit der Folge, dass ein Vertrag erst zustande kommt, sobald ein aufgrund unseres Angebots erteilter Auftrag durch uns schriftlich bestätigt wird.
 

2. Aufträge


Uns erteilte Aufträge werden nur zu unseren Geschäftsbedingungen ausgeführt. Ausnahmen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, wobei die Bestätigung eines uns erteilten Auftrages nur dann die Geltung uns vorgeschriebener, von unseren Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen beinhaltet, wenn dies in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich erklärt wird. Nachbestellungen können aus Gründen der innerbetrieblichen Abwicklung nur als selbständige Neuaufträge behandelt werden, die ebenfalls nur zu unseren Geschäftsbedingungen ausgeführt werden.
 

3. Lieferung


Wir sind von der Verpflichtung zur Lieferung frei und berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten, sofern an uns richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung nicht erfolgt oder uns aus sonstigen Gründen die Lieferung unmöglich oder unzumutbar wird. In diesem Fall sind Ansprüche - und zwar Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatzansprüche - des Käufers gegen uns ausgeschlossen.
 

4. Preise


Alle in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Als vereinbart gelten jeweils die in der zum Lieferzeitpunkt angeführten Preisliste aufgeführten Preise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteür im Inland, Preisstellung grundsätzlich "ab Werk".
 

5. Packungseinheiten


Warenlieferungen erfolgen nur in den Packungseinheiten, die in den Preislisten bzw. Angeboten angegeben sind. Alle nicht in diesem Rahmen liegenden Bestellmengen werden auf volle Packungseinheiten aufgerundet.
 

6. Versand


Der Versand erfolgt auf alleinige Rechnung und Gefahr - insbesondere Beförderungsgefahr - des Bestellers. Die Versandart wird durch uns nach bestem Ermessen gewählt, jedoch ohne Verbindlichkeit für die billigste Verfrachtung. Die Verpackung wird zu unseren Selbstkosten berechnet. Unsere Lieferfrist gilt als erfüllt, sobald die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder einem Transportunternehmen übergeben wurde.
 

7. Stückzahlen


Mehr- oder Minderlieferungen von ± 10 % berechtigen den Auftraggeber nicht zu irgendwelchen Beanstandungen.
 

8. Zahlungen


Zahlungsziel gemäß Auftragsbestätigung bzw. Originalrechnung. Sofern fällige Kosten unbeglichen sind, wird ein Skontoabzug ausgeschlossen. Bei überschreitung von Zahlungszielen gelten alle offenen Posten als fällig. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wir behalten uns vor, Wechsel jederzeit zurückzugeben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zu berechnen. Die Geltendmachung ggf. weiterer Verzugszinsen wird hierdurch nicht berührt.
 

9. Mängelrügen


Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art, besonders hinsichtlich der Vollzähligkeit oder Güte der gelieferten Ware, sind spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen. Beschädigte und/oder gestohlene Sendungen sind unmittelbar nach Empfang direkt beim Zusteller unter Angabe der beschädigten bzw. fehlenden Mengen zu reklamieren. Bei berechtigten Gütemängeln wird kostenloser Ersatz geleistet wenn fehlerhafte Stücke zurückgegeben werden. Weitergehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen; bei Fehlschlagen oder Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist jedoch der Besteller insoweit - d.h. soweit Fehlschlagen oder Unmöglichkeit vorliegt - zur Wandlung oder Minderung berechtigt. Auch in diesem Fall ist jedoch der Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist unsere Haftung für Mangelfolgeschäden, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen sollte.
 

10. Eigentumsvorbehalt


Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren bis zur Zahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Weiterverarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung oder Verbindung unserer Ware mit anderem Material erwerben wir Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem des anderen Materials. Der Käufer gilt in diesem Falle als Verwahrer. Vom Abnehmer dürfen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und die aus evtl. Weiterveräußerung entstehenden neuen Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Die dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Grund zustehenden Forderungen tritt er hiermit an uns als Sicherheit ab. Der Abnehmer ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die für uns eingezogenen Beträge hat der Kunde mit der Rücksicht auf die Zession sofort auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen ohne Verzug mitzuteilen. Wir können Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen oder aber von der Kaufvereinbarung zurücktreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die die Einbringung unserer Forderungen gefährdet erscheint.

 

11. Warenrücksendungen

 

Die Rücksendung von Waren ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Ohne unsere vorherige Genehmigung kann die Annahme verweigert bzw. die Ware bei uns zur Verfügung des Absenders bereitgehalten werden. Im Falle einer Rücknahme erfolgt Umtausch oder Gutschrift im zeitwert unter Abzug von 10 % Bearbeitungsgebühr. Für Artikel, die in Gestaltung, Form oder Technik von uns nicht mehr hergestellt werden, ist weder ein Umtausch noch eine Gutbringung möglich.

 

12. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort, an dem sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten übergabe an den Besteller befinden. Der Erfüllungsort wird nicht dadurch geändert, dass der Besteller die Versendung der Ware selbst übernimmt. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Bestellers ist unser Geschäftssitz. Der Gerichtstand ist Lübeck.

 

13. Datenspeicherung

 

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

 

14. Transportschäden

 

Trotz sorgfältiger Verpackung können Transportschäden bei allen Versandarten auftreten. Damit Sie auf jeden Fall zufriedengestellt werden, bitten wir die nachstehenden Richtlinien einzuhalten. Bei Nichtbeachtung müssen wir uns Ersatzlieferung gegen Neuberechnung vorbehalten.

1. Bei Beschädigungen, die bereits äußerlich sichtbar sind, darf der Empfang nicht quittiert werden.

2. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, bei demTransportführer/Spedition binnen drei Tagen nach übernahme der Sendung reklamieren. Gegebenenfalls muss der jeweilige Transportunternehmer eine Hausaufnahme durchführen. Speditionen lehnen in den meisten Fällen "Hausaufnehmen" ab und berufen sich auf "reine Quittung" (unterschriebenen Frachtbrief). Packen Sie deshalb bitte die Sendung im Beisein des Fahrers aus. Sollte der Fahrer dies ablehnen, lassen Sie sich bitte einen Vermerk (Sendung unter Vorbehalt angenommen - Fahrer lehnt Öffnung der Sendung in seinem Beisein ab) quittieren.

3. In jedem Fall muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Feststellung des Schadens befand, liegen bleiben. Zur reibungslosen Abwicklung eines Schadensfalles benötigen wir von Ihnen

  • Originalfrachtbrief (Fotokopie erhalten Sie auf Wunsch sofort zurück)
  • Tatbestandsaufnahme des Transportführers bzw. Spedition.
  • Abtretungserklärung (die Abtretungserklärung bringt für Sie keinerlei Verbindlichkeiten mit sich). Im Schadensfall erhalten Sie kurzfristig Bescheid, wie die Angelegenheit erledigt wird.

 

15. Allgemeines


Sollten Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Regelung ersetzt werden, dass der mit der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung beabsichtigte rechtliche und wirtschaftliche Zweck so weit wie möglich erreicht wird. Ein Abschluss aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen macht diese zum rechtsverbindlichen Vertragsbestandteil für alle weiteren Abschlüsse zwischen uns und dem Besteller, ohne dass dies im Einzelfall vereinbart zu werden braucht